Die Abrechnung, Buchhaltung und das Forderungsmanagement im Luftverkehr sind anspruchsvoll und stellen Steuerberater, Buchhaltungen und Wirtschaftsprüfer regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Viele steuerliche und luftfahrtspezifische Sonderfälle gehören nicht zum täglichen Standardgeschäft.
Dazu zählen unter anderem:
umsatzsteuerbefreite Kunden der Luftfahrt gemäß BMF-Liste
mineralölsteuerbefreite Rechnungen
Mehrwertsteuer beim Weiterverkauf von Kraftstoffen
zahlreiche Kleinstrechnungen und Einzelforderungen gegenüber Piloten, Haltern oder Luftfahrtunternehmen
Gerade bei kleineren Flugplätzen steht der administrative Aufwand häufig in keinem Verhältnis zu den erzielten Einnahmen. Gleichzeitig ist die Flugplatzinfrastruktur für Gemeinden, Regionen und Betreiber ein wichtiger Standortfaktor, auf den man nur ungern verzichten möchte.