I. Allgemeine Bestimmungen

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bildet die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen (im Folgenden "Lizenznehmer")
und der

AeroPS GmbH
Forststr. 5
01099 Dresden

(im Folgenden "Lizenzgeber“)  

Für die Nutzung der AeroPS-App (im Folgenden "App") und des Webzugangs unter operator.aerops.com (im Folgenden „Webzugang“).

II. Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber bietet einen Marktplatz für FBOs, Flughäfen, Flugplätze und Luftfahrtunternehmer (im Folgenden "Supplier") auf der einen und Piloten sowie Operator (im Folgenden "Lizenznehmer") auf der anderen Seite. Mit Hilfe der App und des Webzugangs können die registrierten Marktplatzteilnehmer Zahlungsvorgänge im Hinblick auf Lande-, Abstell- und sonstigen Gebühren beziehungsweise Entgelte und Leistungen der Supplier unkompliziert per App oder über den Webzugang abwickeln. Der Service des Lizenzgebers besteht aus einer Flugzeug-Validierungsdatenbank, einem Online-Terminal für Flugplätze, welches über einen Internetbrowser erreichbar ist und einer Software zur Zahlungsabwicklung, die über die App oder den Webzugang erreichbar ist. Die Flugzeug-Validierungsdatenbank, das Online-Terminal, die App sowie der Webzugang sind über das Internet miteinander verknüpft.

Im Online-Terminal hinterlegt der Supplier seine Entgeltordnung. Mit Anmeldung im Online-Terminal hat der Supplier die Möglichkeit, seine Angebote den Lizenznehmern zugänglich zu machen, die getätigten Transaktionen zu überwachen und sie zu verwalten.

Die Lizenznehmer lassen ihre Flugzeuge einmalig bei einem der beim Lizenzgeber registrierten Flugplätze in der Flugzeug-Validierungsdatenbank mit allen für die Berechnung der Gebühren relevanten Daten und Nachweisen eintragen. Anhand der jeweils hinterlegten Daten werden die anfallenden Gebühren nach der hinterlegten Entgeltordnung der jeweiligen Supplier automatisch berechnet oder Rechnungen im System bereitgestellt.

Der Zahlungsvorgang erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Anbieter: Stripe, Inc., 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA) oder über einen anderen Zahlungsdienstleister, der ebenso geeignet ist, den Zahlungsvorgang durchzuführen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zahlungsdienstleister nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Seitens der Lizenznehmer ist keine Registrierung beim Zahlungsdienstleister erforderlich. Die Lizenznehmer können zur Zahlungsabwicklung gängige Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Kreditkartenzahlung oder Zahlung per Lastschrift, nutzen.

III. Leistungen der AeroPS und Gewährleistung

Der Lizenzgeber betreibt, wartet und unterhält den über die App und den Webzugang zugänglichen Marktplatz. Der Marktplatz steht dem Lizenznehmer rund um die Uhr mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % pro Monat zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Lieferverpflichtung trifft den Lizenzgeber nicht. Insbesondere stellt der Lizenzgeber den Quellcode nicht zur Verfügung. Die Software darf durch den Lizenznehmer unentgeltlich genutzt werden. Für die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hardware und Betriebssystem) ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich. Updates stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmern ggf. über seine Website und die AutoUpdate-Funktion der Software zur Verfügung. Mit dem Erscheinen einer neuen Version der Software verlieren alle bisherigen Versionen ihre Gültigkeit. 

Der Lizenzgeber stellt lediglich den Marktplatz zur Verfügung, auf welchem die Lizenznehmer die Angebote der Supplier einsehen und buchen können und ermöglicht die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister. Der Lizenzgeber trägt jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Suppliern im Online-Terminal eingestellten Informationen und Angebote. Der Lizenzgeber kontrolliert zudem selbst keine Zahlungsvorgänge.

IV. Nutzungsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Die Nutzung der App und des Webzugangs setzt die Eingabe von Daten zum Flugzeugtyp und zum Rechnungsempfänger voraus. Um welche Daten es sich konkret handelt, ist der App und dem Webzugang zu entnehmen. Die Datenerfassung und -verarbeitung ist für die Nutzung der App und des Webzugangs erforderlich. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben in der Flugzeug-Validierungsdatenbank einzugeben und diese Angaben aktuell zu halten.

Werden lückenhafte oder falsche Angaben zum Luftfahrzeug gemacht, behält sich der Lizenzgeber vor, das Luftfahrzeug mit den höchsten bekannten Daten für das konkrete Modell einzutragen. Bei der Eingabe erkennbar unvollständiger oder falscher Angaben wird der Lizenznehmer darauf hingewiesen, die Daten zu berichtigen oder zu ergänzen. Im Falle von Falschabrechnungen, die auf den lückenhaften oder fehlerhaften Angaben zum Luftfahrzeug basieren, bemüht sich der Lizenzgeber, diese bei Nachreichung der Daten zu korrigieren. Es besteht allerding kein Anspruch auf eine nachträgliche Korrektur.

Der Lizenznehmer hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass hinterlegte Konten für die getätigten Transaktionen ausreichend gedeckt sind. Rückbuchungen oder Fehlzahlungen werden dem Lizenznehmer in Höhe von 15 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Der Lizenznehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch die Software zu verhindern oder zu begrenzen. Insbesondere sollten regelmäßige Datensicherungen vorgenommen werden und angebotene Updates durchgeführt werden.

V. Nutzungsrechte

Die App und der Webzugang basieren auf urheberrechtlich geschützter Software. Die geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Schutzrechte an der Software stehen dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software inklusive etwaiger Updates zu nutzen. Dieses Recht umfasst die Installation der Software sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software sowie das Speichern der Software im Arbeitsspeicher des Endgeräts, auf dem die Software installiert ist oder betrieben wird. Darüber hinausgehende Rechte an der Software räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht ein.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software oder Teile hiervon über die nach Maßgabe dieser Lizenzbestimmungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist dem Lizenznehmer jegliche gewerbliche Weiterveräußerung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung der Software untersagt.

Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

VI. Haftung und Schadensersatz

Da der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Software unentgeltlich zur Verfügung stellt, haftet der Lizenzgeber für Rechts- und Sachmängel nur dann, wenn er diese arglistig verschwiegen hat.

(1) Der Lizenzgeber leistet daher Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

(a) Der Lizenzgeber haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt.

(b) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Lizenzgeber in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansonsten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(c) Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

(2) Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

(3) Abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz die gesetzlichen Regelungen.

VII. Schlussbestimmungen

Die vorliegende Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit es sich bei dem Lizenznehmer um einen Verbraucher handelt, haben gesetzlich unabdingbare günstigere Verbraucherschutzvorschriften, die am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Lizenznehmers gelten, Vorrang vor den Bedingungen dieser Vereinbarung.

Falls Sie Fragen in Bezug auf die vorliegende Lizenzvereinbarung haben, können Sie den Lizenzgeber unter support@aerops.com erreichen.