Landeplatz Lärmschutz


Im Vergleich zum Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm zwar weniger allgegenwärtig, aber dennoch signifikant ein Problem in vielen Teilen des Landes. Er tritt vornehmlich geballt in der Umgebung von Flughäfen auf. Dort wird die Beeinträchtigung durch Fluglärm oftmals jedoch als besonders hoch empfunden. Vermehrte Bürgerproteste an den größten deutschen Flughäfen und Flugplätzen sind dabei nur eine sichtbare Folge.

Um alle Bürger besser zu schützen und den Fluglärm zu regulieren, gibt es die Landeplatz Lärmschutz Verordnung. Diese hat vor allem eine ökonomische Steuerungswirkung, in dem lautere Flugzeuge höhere Entgelte zu entrichten haben als leisere. Nebeneffekt dabei ist jedoch auch eine steigende Komplexität von Entgeltordnungen der einzelnen Flugplätze und Flughäfen. Darüber hinaus wissen Flugzeughalter und Flugplätze oftmals gar nicht genau, auf was sie alles achten müssen.

Bis zum Jahr 1999 war die Sachlage relativ einfach: Ein Lärmzeugnis des LBA mit dem LABEL "erhöhter Schallschutz" war ein Flugzeug mit erhöhtem Schallschutz. Bis 2009 gab es eine Übergangsregelung für die Grenzwerte zur Einhaltung des erhöhten Schallschutzes, ohne dabei jedoch Lärmzeugnisse neu auszustellen. Dies hat zur Folge, dass Mitarbeiter in der Verkehrsabrechnung eines Flugplatzes zum Teil immer noch Lärmzeugnisse mit "erhöhtem Schallschutz" vorgelegt bekommen, obwohl das Luftfahrzeug dieses Label längst nicht mehr verdient.
 

Gehört ihr vielleicht dazu oder seid ihr euch unsicher, ob die Grenzwerte für euer Flugzeug stimmen? Dann nutzt gerne hier unseren Online Rechner, mit dem ihr in Echtzeit eure Werte berechnen könnt.

Hinweis zur Nutzung: Das Messverfahren nach ICAO steht in der Regel auf dem Lärmzeugnis (ausgenommen Luftsportgeräte). Ultraleichtflugzeuge werden in einem Verfahren gemessen, welches dem Kapitel 10 nach ICAO entspricht.